Unterlagen bei gemischten Paaren (CH + Ausland)
Wenn eine Person Schweizer Bürgerin oder Bürger ist und die andere nicht, wird das Verfahren etwas aufwendiger. Frühzeitig beginnen ist hier besonders wichtig – das Zivilstandsamt St. Gallen etwa empfiehlt, mindestens 6 Monate vor dem Hochzeitsdatum Kontakt aufzunehmen.
Die Schweizer Person benötigt:
- Gültiger Pass oder Identitätskarte
- Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung
Die ausländische Person benötigt zusätzlich:
- Gültiger Pass
- Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, B/C-Ausweis)
- Originale Geburtsurkunde (mit Abstammung der Eltern)
- Ledigkeitsbescheinigung oder Zivilstandsurkunde (max. 6 Monate alt)
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Wichtig für ausländische Dokumente: Alle ausländischen Dokumente müssen in der Regel apostilliert oder legalisiert sein und in eine der Schweizer Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) oder Englisch übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einem anerkannten Übersetzer stammen.
Unterlagen für ausländische Paare (beide nicht CH)
Auch Paare ohne Schweizer Pass können in der Schweiz heiraten – vorausgesetzt, beide leben rechtmässig in der Schweiz. Touristenvisum reicht in der Regel nicht aus. Wer ausschliesslich ausländischer Nationalität ist und noch kein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatte (kein Kind in der Schweiz geboren, noch nie hier geheiratet), ist möglicherweise noch nicht im Personenstandsregister erfasst.
Benötigte Dokumente (beide Personen):
- Gültiger Pass
- Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz
- Originale Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern
- Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland (Original, apostilliert)
- Bei Geschiedenen oder Verwitweten: entsprechende Urkunden
- Je nach Herkunftsland: weitere länderspezifische Dokumente
Bearbeitungszeit: Bei ausländischen Paaren kann das Verfahren 4 bis 8 Wochen dauern – in komplizierten Fällen auch länger. Frühzeitig anmelden ist Pflicht.
FAQ: Hochzeit Unterlagen Schweiz
Besonderheiten: Deutschland, EU und Nicht-EU
Deutsche Staatsangehörige haben es in der Schweiz etwas einfacher: Die sogenannte «Erweiterte Meldebescheinigung» aus Deutschland ersetzt sowohl die Ledigkeitsbescheinigung als auch die Wohnsitzbescheinigung. Sie muss drei Angaben enthalten: Familienstand, Staatsangehörigkeit und aktueller Wohnort. Dieses Dokument ist beim deutschen Einwohnermeldeamt erhältlich.
EU-Bürger allgemein: Dokumente aus EU-Ländern sind oft einfacher zu beschaffen und werden schneller verarbeitet, da viele EU-Länder der Haager Apostillenkonvention angehören. Die Apostille wird direkt auf dem Original angebracht.
Nicht-EU-Länder (z.B. Türkei, Kosovo, Sri Lanka, Philippinen): Dokumente aus Nicht-EU-Ländern erfordern je nach Land eine Legalisierung durch die Schweizer Botschaft im Herkunftsland oder durch das Aussenministerium des jeweiligen Landes. Dieser Prozess kann Wochen bis Monate dauern – frühzeitig beginnen ist hier entscheidend.
Einige Herkunftsländer verlangen zusätzlich ein sogenanntes Ehezulassungsgesuch – eine Bestätigung der Behörden des Heimatlandes, dass einer Eheschliessung nichts entgegensteht. Das Zivilstandsamt informiert euch, ob dies in eurem Fall notwendig ist.
Visumspflicht: Wer eigens zum Heiraten in die Schweiz einreist und kein Aufenthaltsrecht hat, benötigt in bestimmten Fällen ein spezielles Einreisevisum. Ein Schengen-Touristenvisum reicht dafür in der Regel nicht. Bei der Schweizer Botschaft im jeweiligen Land nachfragen.
Kosten, Termine und wichtige Fristen
Kosten: Die Gebühren für eine Ziviltrauung in der Schweiz liegen je nach Gemeinde zwischen Fr. 150.- und Fr. 400.-. Samstags oder in externen Trauungslokalen kommen Aufpreise dazu – in St. Gallen beispielsweise Fr. 275.- für Samstagstermine.
Termine: Den Termin für die Trauung kann man frühestens 1 Jahr, spätestens 3 Monate vor dem Wunschdatum reservieren. Beliebte Daten (besonders Samstage im Sommer) sind schnell vergeben – frühzeitig reservieren.
Fristen im Überblick:
- 6 Monate vorher: Kontakt mit Zivilstandsamt aufnehmen – besonders bei gemischten oder ausländischen Paaren
- 3–6 Monate vorher: Alle Dokumente einreichen und Termin reservieren
- 2–8 Wochen: Bearbeitungszeit des Ehevorbereitungsverfahrens
- 3 Monate: Gültigkeit der Trauungsermächtigung nach abgeschlossenem Verfahren
Nach der Trauung: Namensänderung und weitere Schritte
Nach der Ziviltrauung erhaltet ihr die Eheurkunde – das offizielle Dokument über eure Ehe. Damit werden Ort, Datum und die Namen der Eheleute nachgewiesen.
Namensführung: In der Schweiz gilt seit 2013 das Prinzip der Eigennamensführung als Standard. Das bedeutet:
- Jeder Ehegatte behält standardmässig seinen eigenen Namen
- Optional: Ein gemeinsamer Familienname kann gewählt werden (der Ledigname eines der beiden)
- Bei Kindern: Die Eltern bestimmen, welchen Ledignamen die Kinder tragen
Weitere Schritte nach der Heirat:
- Namensänderung auf Pass und Identitätskarte
- Arbeitgeber informieren
- AHV-Nummer aktualisieren
- Krankenkasse informieren (ggf. Familienabzüge)
- Ausländische Ehepartner: Aufenthaltsstatus klären (Familiennachzug)
Wenn die Formalitäten erledigt sind: Das Brautkleid
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